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CARF-Stiftung

8 Februar, 21

Silvia Meseguer erläutert auf dem ersten CARF-Reflexionstreffen die Finanzierung der Religion in Spanien.

Am 28. Januar fand das erste CARF-Reflexionstreffen unter dem Titel "Die Finanzierung der Kirche in Spanien" statt. Gastrednerin war Silvia Meseguer, Professorin für Staatskirchenrecht an der juristischen Fakultät der Universität Complutense in Madrid. Universität Complutense in Madrid. Korrespondierender Akademiker der Royal Academy of Jurisprudence and Legislation.

Seine Forschungstätigkeit befasst sich mit der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und ihren verschiedenen Ausprägungen im spanischen und vergleichenden Recht in Bezug auf die Finanzierung religiöser Bekenntnisse, die Verwaltung des kulturellen Erbes in kirchlichem Besitz, die Verwaltung der religiösen Vielfalt in Dienstleistungen (öffentlicher Verkehr) und öffentlichen Einrichtungen (Streitkräfte), der Religionsunterricht in den Schulen und Privateigentum und in jüngster Zeit auch im Sportbereich.

Zu seinen Monographien gehören:

El sistema de financiación de la Iglesia católica a través de las exenciones fiscales, Universidad Complutense, Madrid, 2000.

Erfahren Sie mehr über Silvia Meseguer Velazco.

Antworten auf einige kontroverse Fragen

Silvia Meseguer gab in ihrem Vortrag Antworten auf verschiedene Fragen, die in der gesellschaftlichen und politischen Debatte immer wieder aufgeworfen werden: Kann der neutrale Staat das religiöse Phänomen finanzieren? Ist jede Form von wirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Kirchen zulässig? Sollte das Vermögen der katholischen Kirche von der Besteuerung ausgenommen werden? Und das der religiösen Minderheitskonfessionen?

Der Professor für Staatskirchenrecht hat versucht, diese Fragen aus juristischer Sicht zu beantworten, und zwar aus der vergleichenden Studie verschiedener öffentlicher Finanzierungssysteme der religiösen Konfessionen, die in anderen europäischen Systemen konvergieren.

Spanien ist kein loser Kanon

In ihrem Vortrag erklärte die Spezialistin, wie man Spanien ist keine unbekannte Größe in der europäischen Landschaft, wenn es um die Finanzierung religiöser Konfessionen geht. und insbesondere der katholischen Kirche, aber es ist ein Land, das sich an den europäischen Rechtssystemen orientiert.

Der Experte erinnerte daran, dass es "in allen europäischen Ländern, einschließlich des laizistischen Frankreichs, Finanzmittel für religiöse Bekenntnisse gibt, auch wenn sie je nach dem verfassungsrechtlichen Modell, das die verschiedenen Länder für die Beziehungen zwischen Kirche und Staat haben, unterschiedliche Formen annehmen".

Verschiedene Verfassungsmodelle

Während der Brainstorming-Sitzung erläuterte Meseguer die verschiedenen Verfassungsmodelle.

  1. Das erste Modell stammt aus den Ländern, die ein Finanzierungssystem beibehalten, das den Staat und die Kirchen strikt voneinander trennt. die auf dem Prinzip des Säkularismus beruhen wie es in Frankreich der Fall ist. Aber in diesen Fällen gibt es auch Mittel für Religionen, die aus dem allgemeinen Staatshaushalt bereitgestellt werden, zum Beispiel für die Restaurierung bestimmter Tempel. "In diesen Ländern ist der Prozentsatz für den Abzug von Spenden doppelt so hoch wie in Spanien: 60% gegenüber 30% in Spanien", erklärt der Experte.
  2. Das zweite Modell ist das der Länder, die eine Verbindungen zwischen dem Staat und einer religiösen Konfession wie das Vereinigte Königreich oder Dänemark.
  3. Und das dritte Modell, das in den europäischen Ländern, einschließlich Spanien, am weitesten verbreitet ist, ist das derjenigen, die, ausgehend von einem Das Konzept der Neutralität und der Zusammenarbeit mit religiösen Konfessionen wird eingeführt. So gibt es in Spanien Vereinbarungen mit der katholischen Kirche und mit anderen religiösen Konfessionen.

Finanzielle Systeme

Auch die Finanzierungssysteme lassen sich grob in drei Bereiche unterteilen:

  1. Die erste ist die der Länder, in denen in der Der Gesamthaushalt des Staates ist mit Beträgen für religiöse Konfessionen dotiertsondern für bestimmte Aspekte. Dies ist zum Beispiel in Belgien der Fall, wo bestimmte Beträge für das Klerusgeld vorgesehen sind. Oder, zum Beispiel, Polen, um existenzielle Bereiche zu finanzieren.
  2. Das zweite System ist dasjenige, das in den Ländern eingeführt wurde, in denen die Kirchen einen bestimmten Rechtsstatus haben und in denen die sogenannte Religionssteuer, die von den Gläubigen gezahlt wird (zwischen 8% oder 10%). Der Staat greift in diese Sammlung ein und übergibt sie an die Kirchen. Dies ist in Deutschland bei den lutherischen Kirchen oder der katholischen Kirche der Fall. Diese Steuer basiert auf der Verpflichtung, an die Kirche, der die Gläubigen angehören, zu spenden.
  3. Als drittes System gibt es das STEUERVERTEILUNG über die IPRF-Box (Einkommensteuererklärung).  Steuerzahler, ob katholisch oder nicht, können auf freiwilliger Basis einen bestimmten Betrag zuweisen. Dieses System findet man in Spanien, Portugal, Italien und Ungarn.

Silvia Meseguer erklärt: "In Spanien gibt es dieses System nur für die katholische Kirche, während es in den anderen Ländern auch für andere religiöse Konfessionen gilt. In Italien gibt es beispielsweise bis zu 8 Boxen, deren Beitrag für die italienischen hebräischen Gemeinden oder die Siebenten-Tags-Adventisten bestimmt sein kann".

Zur Grundsteuer

 

In Bezug auf die Debatte, die oft in der Öffentlichkeit geführt wird, nämlich die Zahlung der IBI, ist es richtig, dass die Kirche zahlt keine IBI auf ihre Kirchen und Pfarreien, aber auch nicht auf Moscheen oder Synagogen.

"Deshalb, ist kein Privileg der katholischen Kirche. Religionsgemeinschaften, die Kooperationsvereinbarungen mit dem spanischen Staat geschlossen haben, wie z.B. die Föderation der evangelischen Gemeinden Spaniens oder die Föderation der jüdischen oder muslimischen Gemeinden, zahlen ebenfalls keine IBI. Aber im politischen Diskurs wird nur die katholische Kirche erwähnt und dabei vergessen, dass bei der Anwendung des PatronatsrechtDiese Konfessionen sind von dieser Steuer befreit, ebenso wie Schulen, Konsulate, Botschaften, Krankenhäuser usw.", so der Experte.

Abzug von Spenden

Was die Finanzierung der Religion durch Spenden betrifft, so erläuterte Silvia Meseguer den Abzug von Spenden an Stiftungen und religiöse Einrichtungen. In Spanien sind es 30% des gespendeten Betrags, in Frankreich 60% und in den Vereinigten Staaten 100%.

"Wir haben noch reichlich Spielraum, um mit anderen Ländern gleichzuziehen", sagte der Professor für Kirchenrecht.

Religiöse Freiheit

Auf die Frage, warum es notwendig ist, die Religion in einem konfessionslosen Staat zu finanzieren, erklärte der Redner, dass die Verfassung festlegt, dass die staatlichen Behörden die Religionsfreiheit des Einzelnen in ähnlicher Weise garantieren müssen, wie andere Grundrechte gefördert werden.

"Die spanische TK hat sich in dieser Frage sehr klar geäußert. In einem Urteil von 2013 heißt es, dass es nicht ausreicht, dass der Gesetzgeber ein Grundrecht anerkennt, sondern dass er es auch garantieren muss. Deshalb ist es notwendig, dass der Staat mit den religiösen Konfessionen zusammenarbeitet. Die Tatsache, dass der spanische Staat neutral und überkonfessionell ist, ist kein Hindernis für sie, die Religionsfreiheit zu finanzieren", erklärte er.

Finanzierung der Religion in Spanien

Auf der Grundlage dieses Urteils hat der Spanischer Staat, um die Religionsfreiheit zu garantierenDas neue Gesetz, das ein System der Finanzierung durch die Steuerzuweisung für die katholische Kirche einführt.

Die anderen Konfessionen in Spanien, mit denen Kooperationsvereinbarungen bestehen, werden nicht über Steuerzuweisungen finanziert, obwohl das gleiche System von Steuervergünstigungen angewendet wird (mit Ausnahme der Steuer auf Anlagen, Bauten und Arbeiten), da dieses System nicht auf andere religiöse Konfessionen ausgedehnt wurde, wie es beispielsweise in Italien der Fall ist.

Die anderen religiösen Bekenntnisse in Spanien erhalten jedoch einen Betrag aus dem allgemeinen Staatshaushalt über die Stiftung Pluralismus und Koexistenz die bestimmte Beträge für die Entwicklung spezifischer Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Kultur oder Integration erhalten.

Freiwilligkeit des Steuerzahlers

Die Verfassungsmäßigkeit der Steuerverteilung liegt in der Freiwilligkeit des SteuerzahlersDer Steuerzahler, ob Mitglied der Kirche oder nicht, der beschließt, 0,7% seiner persönlichen Einkommenssteuer an die katholische Kirche, an andere Zwecke oder an beide oder an niemanden abzuführen, die dann an den Staat gehen würden.

Feld X der Renta ist keine Steuer und ändert auch nicht, was der Steuerzahler an den Fiskus zahlt oder abgibt, sondern es ist ein System, bei dem der Steuerzahler freiwillig entscheidet wohin die 0,7% Ihrer Steuern fließen sollen.

Kurz gesagt, in Spanien, wie auch in anderen europäischen Ländern, besteht die Grundlage für die Finanzierung der Religion darin, das Recht auf Religionsfreiheit zu garantieren.

Regelmäßige Beiträge der Gläubigen

Silvia Meseguer schloss ihren Vortrag, indem sie daran erinnerte, dass es in solchen Zeiten ratsam ist, sich in der Finanzieller Beitrag der Gläubigen an die katholische Kirche durch regelmäßige Abonnementspenden, eine Notwendigkeit, die in diesen Zeiten der Pandemie besonders deutlich geworden ist.

"Das Konzept der Mitverantwortung der Gläubigen, das in Italien und den Vereinigten Staaten weit entwickelt ist, in Spanien aber noch humpelt, muss weiterentwickelt werden. Es sei daran erinnert, dass sich der Steuerabzug bei regelmäßigen Beiträgen von mehr als drei Jahren auf 35% beläuft. Meiner Meinung nach sollten aber auch die Steuerabzugsquoten im Mäzenatentum verbessert werden, um diese Spenden zu begünstigen", schloss er.

YouTube Standard (13:54)

Hier können Sie die Konferenz von Silvia Meseguer auf dem CARF Reflection Meeting anhören. 

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