Spenden von Unternehmen oder Privatpersonen an eine Stiftung haben steuerliche Vorteile in Form von Abzügen von der von der Stiftung zu zahlenden Steuer, sowohl in Form von Körperschaftssteuer wie in der persönliche Einkommensteuer (IRPF).
Die Spenden, die in den Genuss dieser Abzüge kommen, sind Spenden an Vereinigungen oder Institutionen wie die CARF-Stiftung, die als gemeinnützig erklärt wurden, und an Nichtregierungsorganisationen, die die Anforderungen des Gesetzes 49/2002 über die Steuerregelung für gemeinnützige Organisationen und Steueranreize für Mäzenatentum erfüllen.
Wenn wir uns auf Artikel 17 des Gesetzes 49/2002 über Anreize für Mäzenatentum beziehen, der sich auf abzugsfähige Spenden, Schenkungen und Beiträge bezieht, kommen unwiderrufliche Schenkungen und reine Beiträge zugunsten von Einrichtungen, die unter das Gesetz über Mäzenatentum fallen, sei es in Form von Bargeld, Gütern oder Rechten oder in Form von Mitgliedsbeiträgen, für die vorgesehenen Abzüge in Frage, vorausgesetzt, sie berechtigen den Empfänger nicht zum Erhalt einer gegenwärtigen oder zukünftigen Dienstleistung. Die verschiedenen Arten von Spenden an gemeinnützige Organisationen können sein:
Sind Sachspenden steuerlich absetzbar? Sachspenden sind Spenden, bei denen der Spender anstelle von Geld einen Beitrag in Form von Gütern leistet. Meistens handelt es sich dabei um wertvolle Güter, von denen der Spender bereits weiß, dass er sie nicht nutzen oder genießen wird, und von denen er glaubt, dass sie nützlicher sind, wenn sie einen guten Zweck unterstützen.
Derzeit ist die Sachspenden, zugunsten von Einrichtungen, die unter das Gesetz 49/2002 fallen, wie z.B. Stiftungen, erscheinen in einem Gesetz unterschiedlichen Inhalts, dem Gesetz 7/2022 vom 8. April über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft. Zu dieser Art von Spenden gehören Güter wie Uhren, Schmuck, Gemälde und Kunstwerke. Die Stiftung CARF garantiert ein sicheres und professionelles Verfahren für die Behandlung aller gespendeten Güter: offizielle Bewertung und öffentliche Versteigerung.
Das derzeitige Mäzenatentum-Gesetz trägt zur Förderung privater Bemühungen bei, indem es Sachspenden fördert, ohne dass die Kosten für die Einbringung in eine Stiftung anfallen. Das Gesetz besagt, dass die Steuerbemessungsgrundlage eines Vermögenswertes, der noch einen Wert hat, ist Null, wenn die Spende an eine Stiftung geht, die sie für ihre eigenen Zwecke verwenden wird. Zusätzlich wird 0 % Mehrwertsteuer erhoben. auf Lieferungen von Gegenständen in Form von Sachleistungen.
Die von der Stiftung CARF erhaltenen Güter werden einer professionellen Bewertung unterzogen und anschließend versteigert. Sobald ein offizielles Gutachten von der Monte de Piedad CaixaBank vorliegt, kann die entsprechende Bescheinigung über die Sachspende dieser Güter ausgestellt werden. Die Stiftung CARF wird versuchen, den Schätzungspreis durch eine öffentliche Versteigerung zu verbessern.
Ein solidarisches Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Als Vermächtnis gilt ein bestimmter Vermögenswert (Fahrzeuge, Aktien, Lebensversicherungen, Immobilien usw.), während eine Erbschaft eine Erbschaft ist, bei der das Vermögen des Erben und des Verstorbenen zusammengelegt wird.
Um ein Vermächtnis zu machen oder Gesamtschuldnerische Testamente Zu Gunsten der Stiftung CARF brauchen Sie nur zu einem Notar zu gehen und Ihren Willen zum Ausdruck zu bringen, um Ihr gesamtes oder einen Teil Ihres Vermögens zu vererben oder zu vermachen.
Bei der Liquidation des Testaments müssen gemeinnützige Einrichtungen unterliegen nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer, und daher sind Solidaritätsvermächtnisse für die Begünstigten steuerfrei. Der gesamte Wert der Spende wird für die Arbeit der Stiftung verwendet.
Das Ley de Mecenazgo del 23 de diciembre, de régimen fiscal de las entidades sin fines lucrativos y de los incentivos fiscales al mecenazgo beinhaltet Folgendes:
Sie können die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende berechnen, indem Sie unser Spenden-Rechner.
Dank des neuen Mäzenatentumsgesetzes sind Spenden von bis zu 150 € bis zu 80 % steuerlich absetzbar. Mit anderen Worten, wenn Sie 12,50 €/Monat oder 150 €/Jahr spenden, bekommen Sie 120 € vom Finanzamt zurück. Spenden größerer Beträge sind zu einem Satz von 35 % steuerlich absetzbar.
Für Spenden kann ein Abzug von 40 % anstelle der allgemeinen 35 % geltend gemacht werden, sofern in den beiden unmittelbar vorangegangenen Steuerzeiträumen Spenden in gleicher oder höherer Höhe an dieselbe Stiftung getätigt wurden, wodurch der engagierte Spender belohnt wird. Der Abzug ist auf 15 % der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer begrenzt.
Bei Spenden von juristischen Personen, wie z.B. Handelsgesellschaften, unterliegt der gespendete Betrag einem Körperschaftssteuerabzug von 35 % und 40 % im Falle von wiederkehrenden Spenden. In diesem Fall wird nicht von zwei Spendentarifen gesprochen.
Außerdem ist zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage für diesen Abzug 10 % der Steuerbemessungsgrundlage für den Steuerzeitraum nicht überschreiten darf. Beträge, die diese Grenze überschreiten, können in den Steuerzeiträumen angewendet werden, die in den nächsten zehn Jahren und danach enden.
Wenn Sie Ihre Einkommenssteuererklärung oder, wenn Sie ein Unternehmen sind, Ihre Körperschaftssteuererklärung einreichen, vergessen Sie nicht, den Spendenabzug für Ihre Spenden zu beantragen, indem Sie Ihre Spenden akkreditieren. Dazu müssen Sie allen Spendern die von der Stiftung CARF ausgestellte Spendenbescheinigung vorlegen, die ihrerseits die Steuerbehörde informiert, damit diese die Beträge in die Steuerinformationen jeder Person oder jedes Unternehmens und in den Entwurf ihrer Steuererklärung aufnehmen kann.
Anonyme Spenden können nicht abgezogen werden, da die Steuerbehörden nicht wissen, wem der Abzug gelten soll. Es ist daher wichtig, dass Sie vollständige Angaben machen und immer die auf der Website bereitgestellten Formulare ausfüllen. Auf diese Weise kann die Stiftung Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, in der die geleistete Spende bestätigt wird.
Bibliographie