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Spenden Sie

Steuererleichterungen für Spenden an NGOs und Stiftungen von öffentlichem Interesse

Das Mäzenatentumgesetz 49/2002, das private Spenden für Aktivitäten von allgemeinem Interesse wie die der CARF-Stiftung fördert.

Steuervorteile für Spenden

Eine Spende von 250 € bedeutet einen Abzug von 80 %
250 Spende
50 € Kosten

Gesetzesdekret 6/2023 

Durch das Gesetzesdekret 6/2023 vom 19. Dezember, das das Gesetz über das Mäzenatentum aktualisiert, werden private Spenden auf 250 € mit einem Steuerabzug von 80 % erhöht. 

Mit anderen Worten: Wenn Sie 20,84 €/Monat oder 250 €/Jahr spenden, erhalten Sie 200 € von Ihren Steuern zurück. 

Für nur 50 € pro Jahr können Sie Studenten (Seminaristen und Diözesanpriester sowie Ordensmänner und -frauen) dabei unterstützen, ihre Ausbildung fortzusetzen, und so Folgendes erreichen damit keine Berufung verloren geht.

Berechnen Sie die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden:

Wählen Sie zwischen monatlicher oder jährlicher Spende, um den Steuerabzug zu berechnen

Wir erklären, was 2024 neu ist im Patronatsgesetz 49/2002

vom 23. Dezember über die Steuerregelung für gemeinnützige Organisationen und steuerliche Anreize für Mäzenatentum.

Artikel 19: Abzug der persönlichen Einkommensteuerschuld

Steuerpflichtige mit persönlichem Einkommen sind berechtigt, von ihrer Bruttosteuerschuld das Ergebnis der Anwendung der folgenden Skala auf die Abzugsbasis abzuziehen, die allen Spenden, Schenkungen und Beiträgen mit Recht auf Vorsteuerabzug entspricht, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 18 dieses Gesetzes festgelegt wurden:

Abzugsbasis Betrag bis zu 250 EUR. Abzugsprozentsatz: 80 %
Verbleibende Abzugsbasis. Prozentualer Abzug: 40 %

Wenn in den beiden unmittelbar vorangegangenen Steuerzeiträumen Spenden, Schenkungen oder Beiträge mit Recht auf Vorsteuerabzug zugunsten desselben Rechtsträgers getätigt wurden und der Betrag der Spende, Schenkung oder des Beitrags in diesem Steuerzeitraum und dem des vorangegangenen Steuerzeitraums jeweils gleich hoch oder höher ist als im unmittelbar vorangegangenen Steuerzeitraum, beträgt der auf die Abzugsbasis anwendbare Prozentsatz des Vorsteuerabzugs zugunsten desselben Rechtsträgers, der 250 Euro übersteigt, 45 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage für diesen Abzug wird für die Zwecke der in Abschnitt 1 von Artikel 69 des Gesetzes 35/2006 vom 28. November über die Einkommenssteuer für Privatpersonen und zur teilweisen Änderung der Gesetze über die Körperschaftssteuer, die Einkommenssteuer für Nichtansässige und die Vermögenssteuer vorgesehenen Obergrenze berechnet.

Artikel 20. Abzug der Körperschaftsteuerschuld

1. Körperschaftsteuerpflichtige sind berechtigt, von ihrer Bruttosteuerschuld, abzüglich der in den Kapiteln II, III und IV des Titels VI des Gesetzes 43/1995 vom 27. Dezember 1995 über die Körperschaftsteuer vorgesehenen Abzüge und Freibeträge, 40 % der gemäß Artikel 18 ermittelten Abzugsbasis abzuziehen. Die Beträge, die dem nicht abgezogenen Steuerzeitraum entsprechen, können in den Steuererklärungen für die Steuerzeiträume verwendet werden, die in den unmittelbar folgenden 10 Jahren und danach enden.

Wurden in den beiden unmittelbar vorangegangenen Steuerzeiträumen Spenden, Schenkungen oder Beiträge mit Recht auf Vorsteuerabzug zugunsten derselben Einrichtung getätigt, wobei der Betrag der Spende, Schenkung oder des Beitrags in diesem Steuerzeitraum und im vorangegangenen Steuerzeitraum jeweils gleich hoch oder höher ist als im unmittelbar vorangegangenen Steuerzeitraum, beträgt der auf die Abzugsbasis anwendbare Prozentsatz des Vorsteuerabzugs zugunsten derselben Einrichtung 50 %.

2. Die Grundlage für diesen Abzug darf 15 % der Steuerbemessungsgrundlage für den Steuerzeitraum nicht überschreiten. Beträge, die diese Grenze überschreiten, können auf die Steuerzeiträume übertragen werden, die in den zehn unmittelbar folgenden Jahren und danach enden.

Kann ich für meine Sachspenden Steuervorteile erhalten?

Für Ihre Sachspende gibt es steuerliche Anreize. Das Ziel des Mäzenatentumsgesetzes ist es, private Anstrengungen für Aktivitäten von allgemeinem Interesse auf direkte und effektive Weise zu fördern, und schafft daher Anreize für Spender. Sobald der Wert des Vermögensgegenstandes feststeht (sein Wert in der Buchhaltung oder nach dem Vermögen), stellen wir Ihnen die entsprechende Bescheinigung aus, mit der Sie die gleichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.
Von hier können Sie auf das Dokument zur Analyse der Steuerregelung für die Spenden, Sachspenden und Beiträge an Stiftungen für die das Königliche Gesetzesdekret 17/2020 vom 5. Mai 2020, veröffentlicht im Staatsanzeiger vom 6. Mai 2020, gilt, das eine Änderung von Artikel 19 des Gesetzes 49/2002 enthält.

In diesem Link können Sie die Antworten auf andere Fragen sehen. 
Steuervorteile für Privatpersonen (persönliche Einkommensteuer)
Erste €250
Abzug der 80 %
Rest
Abzug der 40 %
Wiederkehrende Spenden
Abzug der 45 %
Die Grundlage für diesen Abzug darf 10 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage für den Steuerzeitraum nicht überschreiten.
Steuervorteile für Unternehmen (IS)
Spenden im Allgemeinen
Abzug der 40 %
Wiederkehrende Spenden
Abzug der 50 %
Die Grundlage für diesen Abzug darf 15 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage für den Steuerzeitraum nicht überschreiten.
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